I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Allure Escort

Gegenstand der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zum einen die Vermittlungsleistung der Allure Escort, nachfolgend Vermittler, sowie die allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Leistungserbringerinnen, nachfolgend Dame. Den jeweiligen Leistungsempfänger dürfen wir als Kunden bezeichnen. Davon unberührt bleiben gesetzliche Bestimmungen.

1. Vertrag mit dem Vermittler
Der Vermittler vermittelt Verträge zwischen dem Kunden und der Dame mit Leistungen im Rahmen eines Begleitservices. Näheres wird in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dame bzw. in deren jeweiligen individuellen vertraglichen Vereinbarungen geregelt. Die Aufgabe des Vermittlers besteht darin, die vom Kunden gewünschten Leistungen ordnungsgemäß zu vermitteln. Die zu erbringende konkrete Leistung durch die Dame ist nicht Vertragsbestandteil des Vermittlungsvertrages.

2. Pflichten des Vermittlers
Die Angebote des Vermittlers sind unverbindlich. Der Vermittler wird sich um das Zustandekommen eines Vertrages zwischen den Kunden und der Dame über die gewünschten Leistungen bemühen.

3. Bildliche und textliche Darstellung der Leistungen der Damen durch den Vermittler
Diese Beschreibungen beruhen auf Angaben und Vorlagen der jeweiligen Dame. Der Vermittler übernimmt keine inhaltliche Gewähr für diese Angaben und Vorlagen.

4. Zahlung, Geldempfangsvollmacht
Für die Vermittlung wird kein gesondertes Entgelt an den Kunden berechnet. Die jeweiligen Leistungen werden zwischen dem Kunden und der Dame direkt abgerechnet. Soweit der Vermittler ausnahmsweise zur Entgegennahme des Entgeltes berechtigt ist, hat er hierfür Geldempfangsvollmacht.

5. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.

 

II. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Damen

1. Art und Umfang der Leistungen der Damen
Art und Umfang der von der Dame gegenüber dem Kunden geschuldeten vertraglichen Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Vereinbarungen mit dem Kunden und diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. Buchung – Vertragsschluss
Ein Vertrag zwischen der Dame und dem Kunden kommt erst mit der Annahme der unverbindlichen Buchungsanfrage des Kunden durch die Dame zustande.

3. Entgelt
Das jeweilige Entgelt bezieht sich ausschließlich auf Zeit und Gesellschaft der Damen und nicht auf etwaige darüber hinaus gehende Leistungen. Etwaige Reisekosten werden gesondert berechnet; diese sind vorab zu bezahlen. Hierfür hat der Vermittler Geldempfangsvollmacht. Das gleiche gilt auch, sofern eine Anzahlung durch die Dame gefordert wird. Im Übrigen ist das vereinbarte Entgelt der Dame unaufgefordert zu Beginn des Treffens in einem offenen Briefumschlag in bar zu übergeben. Andere Zahlungsmöglichkeiten sind ausgeschlossen.

4. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, soweit zulässig, Frankfurt am Main.